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07. April 2018
DAS NEUE DATENSCHUTZRECHT
Was ist zu beachten!
Unternehmen müssen ab dem 25. Mai 2018 die Anforderungen des neuen Datenschutzrechts beachten. Die DS-GVO (Datenschutz-Grundverordnung), die im Mai 2016 in Kraft getreten ist, wird weitreichende Auswirkungen auf nahezu alle Unternehmen in Europa haben. Anders als die bisherige EU-Richtlinie wird diese EU-Verordnung ab dem 25. Mai 2018 unmittelbar in den Mitgliedsstaaten der EU anwendbar sein und wird das bis dahin geltende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ablösen.
Um die Anpassung der datenschutzrelevanten Abläufe möglichst aufwandsneutral zu gestalten, hat der ZDH praxisgerechte Informationsmaterialien, Muster und Checklisten erarbeitet, die auf der Webseite des ZDH als Download zur Verfügung stehen. Nachfolgend der LINK:
https://www.zdh.de/themen/organisation-und-recht/datenschutz/
Den entsprechenden Leitfaden für die Umsetzung finden Sie bereits in der Anlage.
Weitere Informationen stellt das Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht im Internet zu Verfügung, nachfolgend der entsprechende LINK:
www.lda.bayern.de/de/datenschutz_eu.html
Auch diese Internetseite stellt unter „DSK-Kurzpapiere zur DS-GVO“ einen unter „Kurzpapier Nr. 8“ aufgeführten, Maßnahmenplan zur Verfügung. Dieser ist ebenfalls als Anlage bereits beigefügt.
Download: Leitfaden
Download: Maßnahmenplan
29. Dezember 2016
Einsatz von Standardschweißverfahren
nach DIN EN ISO 15612
Im September 2016 wurde der neue Normentwurf DIN EN ISO 15612 „Anforderung und
Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe – Qualifizierung durch Einsatz
eines Standardschweißverfahrens“ veröffentlicht. Weiter Informationen finden Sie im PDF Dokument.
Info PDF